Unsere Hausordnung

Das Behinderten- und Freizeitheim Bahnhof Marbach ist eine Einrichtung des DRK-Kreisverbands Nürtingen-Kirchheim/Teck e. V.


Der Bahnhof Marbach wurde angeschafft, um den Jugendrotkreuzgruppen, den sozialen Arbeitsgemeinschaften, den Bereitschaften und den verschiedenen Behindertengruppen eine Stätte für Freizeiten, Wochenendseminare, Tagungen, Schulungen und Begegnungen anbieten zu können.

Beim Ausbau und den Renovierungsarbeiten haben viele freiwillige Hände mit angepackt, damit der Bahnhof für alle ein schöner Ort für Gemeinsamkeiten wird. Aus diesem Grund sollten alle stets bemüht sein, dieses Haus sauber zu halten und schonend zu behandeln. Das Haus ist nicht bewirtschaftet und es gibt keinen ständig anwesenden Hausmeister. Deshalb übernimmt jede Belegungsgruppe besondere Verpflichtungen für die Erhaltung und Pflege des Heimes.
Die vom DRK zur Verfügung gestellten Möbel, Bilder und Gebrauchsgegenstände sind schonend zu behandeln.

Wir legen großen Wert darauf, dass die Gruppen nach ihren eigenen Vorstellungen in diesem Haus arbeiten und leben können und unterstützen dies nach Kräften. Um unsere Einrichtung aber langfristig zu erhalten und um ein befriedigendes Zusammenleben in dieser Freizeitstätte zu ermöglichen, müssen wir von den Benutzern verlangen, dass sie sich in ihrem Verhalten an den Bedingungen und Möglichkeiten dieses Hauses orientieren.
Das Haus soll vor allem auch eine Einrichtung für Behinderte sein, was jedoch durch das Alter des Baus Einschränkungen bedingt.

Die Benutzungsordnung ist auf jeden Fall einzuhalten.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt
(die aktuell gültige Fassung wird mit den Buchungsunterlagen zugeschickt):

Allgemeines

Brandschutz

Die jeweiligen Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Offenes Feuer ist im Haus generell verboten und im Freien nur an der vorgesehenen Feuerstelle gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten, deshalb befinden sich überall optische Rauchmelder, die auf Rauch und Wärme reagieren. Die im Haus installierte Brandmeldeanlage ist nicht zur Feuerwehr aufgeschalten, im Brandfall deshalb die Feuerwehr unter Tel. 112 alarmieren.
Feuerlöscher befinden sich auf jedem Stockwerk im Flur- bzw. Treppenhausbereich.
Zigarettenkippen dürfen im Freien nicht auf den Boden geworfen werden, dafür ist ein großer Aschenbecher vorhanden, der vor Abreise geleert werden muss.

Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten der Dächer ist verboten.
Die Zwischenböden und die Bühne sind nicht begehbar und dürfen deshalb nicht betreten werden.
Aus hygienischen Gründen kann das Mitbringen von Tieren nicht gestattet werden.
Das Betreten des Bahnkörpers ist verboten, da der Bahnbetrieb weiterhin aufrecht erhalten wird und durch regelmäßiges Sprühen von Pflanzenvernichtungsmitteln gesundheitliche Schädigungen eintreten können.

Verkehrssicherungspflicht

Die Benutzer übernehmen während der Inanspruchnahme des Hauses die Haftung des Gebäudeeigentümers. Dies bezieht sich u. a. auf die Schneeräum- und Streupflicht.
Es ist darauf zu achten, dass die Fluchtwege - vor allem die Treppen - stets frei sind.
Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Parken am Haus erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Zubereitung der Speisen sollte in der Küche, die Einnahme im Aufenthaltsraum erfolgen.

Schlafräume - Betten

Decken, Kissen und Bettwäsche werden nicht zur Verfügung gestellt.
Die Benutzer bringen ihre eigene Bettwäsche, Decken oder Schlafsäcke mit.

Reinigung

Das Haus ist nach der Belegung entsprechend den Belegungsbedingungen zu reinigen. Das DRK übernimmt keine Reinigungsarbeiten nach einer Belegung.
Eine dennoch notwendige Reinigung lässt das DRK auf Kosten der belegenden Gruppe vornehmen.
Wiederholte Verstöße gegen Reinigungsvorschriften führen zum Ausschluss von künftigen Belegungen.

Reparaturen

Reparaturen dürfen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Zur Abwendung von Gefahren durchgeführte oder veranlasste Reparaturen müssen unverzüglich der DRK-Kreisgeschäftsstelle, Tel.: 07022/7007-2100, mitgeteilt werden.

Haftung

Die Benutzer sind für die Sauberkeit in und um das Haus verantwortlich. Der jeweilige Gruppenleiter haftet gegenüber dem DRK für das Freizeitheim.
Verursachte Schäden (auch Kritzeleien) werden den Benutzern berechnet.

Die Benutzer verpflichten sich, den Eigentümer (DRK-Kreisverband) von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die diesem als Gebäudeeigentümer von Dritten in Zusammenhang mit der Benutzung entstehen könnten. Jeder Benutzer schließt sich der Vereinbarung an.
Grobe Verstöße gegen die Hausordnung können die Belegungsgruppe von weiteren Belegungsterminen ausschließen.
Gerichtsstand für Streitfälle ist Nürtingen.

Belegungsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bis spätestens Mitte Oktober des Vorjahres schriftlich an die Kreisgeschäftsstelle:

DRK-Kreisverband Nürtingen-Kirchheim/Teck e. V.
Laiblinstegstr. 7
72622 Nürtingen

Tel.: 07022/7007-2108
Fax: 07022/7007-2115
E-Mail: marbach(at)jrk-online(dot)de

Die Vergabe der Belegungstermine erfolgt normalerweise einmal im Jahr.
Die Gruppen buchen durch Rückgabe der Belegungsbestätigung, innerhalb von 2 Wochen, den Belegungstermin.

Rücktritt

Bei Stronierung wird grundsätzlich eine Bearbeitungspauschale von 25,- Euro erhoben. Eine Ausfallgebühr von 25% der Gesamtkosten entsteht, wenn die Absage nicht mindestens sechs Wochen vor dem vereinbarten Belegungstermin bei uns eingegangen ist. Erfolgt die Absage zwei Wochen vorher oder sogar noch später, fallen Gebühren in Höhe vom 75% an.

Belegungsgebühren

Die Gebühren sind unabhängig von der Personenzahl. Nebenkosten kommen nicht hinzu.

Pro Belegende Gruppe

Für die erste Übernachtung: 150,- €

Für jede weitere Nacht: 70,- €

Eine Änderung dieser Belegungsgebühren behalten wir uns bis nach der Überprüfung der Betriebskosten vor.

Benutzungsbedingungen

Schlüssel

Der Schlüssel kann nur nach Vorlage der Schlüsselkarte, die an jede Belegungsgruppe mit den Belegungsunterlagen verschickt wird, ausgehändigt werden.

Benutzung

Das Haus wird den belegenden Gruppen zur bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen.
Der jeweilige Gruppenleiter ist verpflichtet, anhand der Checkliste das Haus zu übernehmen.
Beim Betreten des Freizeitheims empfehlen wir den Benutzern einen Rundgang durch das Haus zu machen. Eventuelle Verunreinigungen oder Schäden bitte auf dem Schaden- und Mängelformular eintragen, das nach Beendigung des Aufenthaltes sofort an den Kreisverband zurückgefaxt und in den Briefkasten im Erdgeschoss eingeworfen werden muss.
Unterlässt der Benutzer dies, liegt es in seiner eigenen Verantwortung.
Wir bitten um pflegliche Behandlung des Hauses und um Vermeidung von unnötigem Energie- und Wasserverbrauch. Es ist darauf zu achten, dass in den Schlafräumen nicht ständig die Heizung läuft. Im Schlafraum im Erdgeschoß sind Notklingeln für Behinderte angebracht. Vor der Benutzung ist der Schalter im Sicherungskasten umzulegen.
Bettwäsche (Leintuch, Kissen und Decken oder Schlafsack) muss selbst mitgebracht werden.
In den Schlafräumen müssen Hütten- oder Hausschuhe getragen werden.
Die Nachtruhe ist den Nachbarn zuliebe ab 22.00 Uhr einzuhalten.
Die Nutzung des Spielplatzes und der Grillstelle erfolgt auf eigene Gefahr. Melden Sie bitte offentsichtliche Schäden umgehend bei uns.

Küche

Spülmaschine: Vor Inbetriebnahme der Spülmaschine ist die Wasserzufuhr zu öffnen. Es ist sicherzustellen, dass genügend Regeneriersalz in der dafür vorgesehenen Kammer ist. Es darf nur der bereitgestellte Spülmaschinenreiniger (keine Tabs) verwendet werden. Handspülmittel, Schwamm- und Geschirrtücher sind selbst mitzubringen.

Kühlschrank: Bei Belegungsbeginn ist der Kühlschrank zu schließen und in Betrieb zu nehmen. Nach der Belegung muss der Kühlschrank und das Gefrierfach geputzt, ausgeschaltet und geöffnet werden.

Sanitärräume

Beim Duschen ist darauf zu achten, dass das Warmwasser von einem Boiler gespeist wird und deshalb begrenzt ist. Um mehreren Personen eine warme Dusche zu ermöglichen, sollte sich jeder daran halten, nur kurz zu duschen.

Reinigung

Vor Verlassen des Hauses ist dieses gründlich zu reinigen. Geeignete Putzmittel sind in den dafür vorgesehenen Schränken vorhanden.

Böden: Die Fußböden müssen nach der Belegung nass gewischt werden. Für die Linoleumböden ist das dafür bereitgestellte Putzmittel zu verwenden.

Sanitärräume: Toiletten, Waschräume, Duschen, Waschbecken und Spiegel sind nach der Belegung zu reinigen. Die Mülleimer in den WCs und Waschräumen müssen geleert werden. Toilettenpapier ist selbst mitzubringen.

Küche: Nach der Belegung müssen der Kühlschrank, der Herd samt Backofen und die Arbeitsflächen geputzt werden. Bitte die Spülmaschine nicht vergessen und die Speisereste aus den Sieben entfernen.

Müll: Abfalleimer sind grundsätzlich mit Abfalltüten zu benutzen. Sämtlicher Abfall ist nach der Belegung aus dem Haus zu beseitigen. Der Müll muss in die bereitgestellten Abfallsäcke und in die dafür vorgesehenen Mülltonnen vor dem Haus getan werden. Biologische Abfälle sind auf dem Komposthaufen zu entsorgen. Angefallenes Altglas und Gelbe Säcke sind mitzunehmen. Müll um das Haus ist einzusammeln.

Putzmittel und Putzgeräte: Nach den Reinigungsarbeiten sind die Putzgeräte ebenso zu reinigen und an den vorgesehenen Platz sauber und ordentlich zurückzustellen.

Telefon

Der Gebührenzählerstand ist bei Beginn der Belegung und am Ende des Aufenthalts abzulesen und auf dem Schaden- und Mängelformular einzutragen. Eine Einheit kostet 0,20 €.
Das Formular ist vor Abreise an den DRK-Kreisverband zurück zu faxen und dann in den Briefkasten im Erdgeschoss einzuwerfen.

Hauptschalter

Bei der Anreise ist der Hauptschalter einzuschalten und bei der Abreise grundsätzlich auszuschalten. Er befindet sich im Erdgeschoss neben dem Kellerabgang.